Die primäre Benutzung der Flüsse lag in der Brauchwasserfunktion, denn die wenigen Brunnen konnten den gesamten Bedarf an Nutzwasser nicht decken. Daher bot das Bächlesystem eine ideale Lösung, um relativ sauberes Nutzwasser durch die gesamte Stadt zu leiten.
Es wurden im Spätmittelalter auch Bestimmungen erlassen, dass diese Bächle tagsüber nicht zu verschmutzen seien. 1544 formulierte der Rat der Stadt Freiburg in der “Runzordnung“ die Bestimmung:
„Es soll auch niemand, er seye wer er wölle, aus seinem Haus oder Scheuren Wuest, Stein, Häfen, Haar- oder Hautschabenden in den Bach schütten von wegen der Fischerau und Badstuben, bey Straf zehen Schilling Pfennig."
Derartige Verordnungen zeigten jedoch meist nur geringe Wirkung. Das Wasser war im heutigen Verständnis zwar nicht sauber, denn die Straßen waren voller Staub durch die Fuhrwerke. Dennoch stellten die Bächle eine relativ problemlose Methode der Nutzwasserversorgung dar, wobei weiterhin berücksichtigt werden muss, dass die Wasserqualität von Oberlinden in Richtung Westen abgenommen hat. Die im Westen ansässige Bevölkerung der Stadt bekam sozusagen den verschmutzen Unterlauf und hatte somit nur das schon vielfach benutzte (Nutz-)Wasser der anderen zur Verfügung.